Kleinunternehmerregelung – was du beachten musst
Bürokratie

Kleinunternehmerregelung – was du beachten musst

Tim
Tim

Content-/Copywriter

· September 2022

· aktualisiert September 2023

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In diesem Artikel

Was könnte schöner sein, als möglichst frei über Ort und Zeit zu verfügen? Als Selbstständige:r oder als Freelancer:in geht das. Viele scheuen allerdings nach wie vor den Sprung von Angestellten zu Unternehmer:in. Eine wesentliche Hürde sehen manche dabei im vermeintlich komplexen Steuerdschungel und den Finanzen. Doch gerade Klein- und Kleinstunternehmer:innen können Buchhaltung und Co. in aller Regel sehr simpel halten. Die Kleinunternehmerregelung kann dazu beitragen. Solange die wichtigsten Schritte beachtet und natürlich umgesetzt werden, sollte nichts schiefgehen. Und zur Not gilt nach wie vor – ein:e Steuerberater:in kann sich lohnen.

Kleinunternehmerregelung – was ist ein:e Kleinunternehmer:in eigentlich? 👩‍🎓

Bevor man sich mit den steuerrechtlichen Angelegenheiten auseinandersetzt, lohnt es sich, zunächst einmal wichtige Begrifflichkeiten zu klären. Dazu gehört natürlich auch die oben stehende Frage. Woran erkennt man also eine:n Kleinunternehmer:in? Gibt es hier vielleicht sogar starre Regeln oder Ähnliches?

Solltest auch du dich fragen, ob die Kleinunternehmerregelung bei dir zutrifft, spielen vor allem deine erzielten Umsätze eine zentrale Rolle. Grundsätzlich gilt nämlich, dass keine Umsatzsteuern fällig werden, solange der Vorjahresertrag die aktuelle Grenze von 22.000 € nicht überschreitet und auch für das laufende Jahr Einnahmen von maximal 50.000 € erwartet werden. Natürlich kann es in der Praxis vorkommen, dass die eigenen Prognosen zu konservativ ausfallen und der Umsatz beispielsweise aufgrund einer ungewöhnlich hohen Auslastung in die Höhe schnellt. Das ist selbstverständlich eine positive Überraschung, über die man sich auch gerne freuen darf. Allerdings muss in einem solchen Fall genau abgeklärt werden, ob nun Umsatzsteuern und somit auch die Voranmeldung eben jener fällig werden. Im Zweifelsfall ist ein:e Steuerberater:in heranzuziehen. 

Wichtig zu wissen ist auch, dass sich die jeweils geltenden Bemessungsgrenzen immer wieder verändern können. Freelancer:innen fahren also gut damit, sich in dieser Hinsicht regelmäßig und eigenständig auf dem neuesten Stand der Dinge zu halten. Beispielsweise gelten die weiter oben genannten 22.000 € erst seit dem 1. Januar 2020, während zuvor die Grenze in Höhe von 17.500 € der Norm entsprach. Anpassungen nach oben sind also eher die Regel und nicht die Ausnahme. Solltest du in Sachen steuerliche Erfassung Hilfe benötigen, haben wir eine praktische Ausfüllhilfe für dich zusammengestellt.

Gibt es Ausnahmen bei der Kleinunternehmerregelung?

Tatsächlich müssen nicht alle Einnahmen, die über den jeweiligen Grenzen liegen, mit der Umsatzsteuer verrechnet werden. Was sich für manche:n zunächst einmal ziemlich unrealistisch anhören mag, ist wirklich Realität. So gibt es unterschiedliche Lieferungen und sonstige Leistungen, so heißt das im Fachjargon, die steuerbefreit sind. Dazu gehören unter anderem folgend Aufgelistete:

  • Handel mit menschlichen Organen
  • Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
  • Leistungen selbstständiger Lehrkräfte
  • Ärztliche Heilbehandlungen

Womöglich bietest du nichts davon an, richtig? Schön zu wissen sind solche nebenläufigen Fakten aber irgendwie trotzdem, nicht wahr? Damit kann man zumindest klugscheißern. 

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für dich? 💰

Prinzipiell lässt sich hier kaum eine pauschale Antwort geben. Es hängt vor allem von den individuellen Umständen und sicher auch den persönlichen Zielen ab. Allgemein sollte man zwischen verschiedenen Fällen unterscheiden.

Sinnvoll kann die Kleinunternehmerregelung vor allem für nebenberuflich Gewerbetreibende und solche Personen sein, die selbstständig im Privatbereich arbeiten. Sie sind es nämlich, die häufig unter einem Jahresumsatz von 22.000 € bleiben und zudem nur selten größere Investitionen aufbringen müssen. 

Wann du die Regelung nicht nutzen solltest ❌ 

Anders sieht es hingegen bei Freiberufler:innen im B2B-Geschäft aus. Für sie bleibt die Kleinunternehmerregelung häufig ohne größeren Nutzen. Zum einen leiden sie manchmal unter einer Art “Amateur”-Image, zum anderen verzichten sie auf den Vorsteuerabzug aus Investitionen. Zwar lässt sich durch die Kleinunternehmerregelung ein wenig Verwaltungsaufwand einsparen. Ob es das aber wirklich wert ist, sollte jeder für sich selbst entscheiden.

Zuletzt sei zu sagen, dass Vollerwerbsgründer:innen, also solche, die ausschließlich von ihrem Dasein als Selbstständige leben wollen und damit gegebenenfalls noch Angehörige versorgen müssen, nicht auf die Kleinunternehmerregelung zurückgreifen sollten. Für sie lohnt sich stattdessen von Anfang an die Regelbesteuerung, da spätestens nach zwei bis drei Jahren ohnehin die Umsatzsteuer an der Tür klopfen würde. Du kannst dich aber weiter darüber informieren, was du als Freelancer:in von der Steuer absetzen kannst.

Was, wenn bei der Kleinunternehmerregelung die Grenze überschritten wird? 👀

Auch das kann einmal passieren, sollte aber schnellstmöglich wieder gerade gebogen werden. In puncto Steuerrecht sind die Spielräume hierzulande bekanntermaßen nicht allzu groß. Wenn du dich gerade fragst, ob deine Einnahmen zuletzt höher lagen, als sie dies gemäß der Kleinunternehmerregelung gedurft hätten, musst du folgendes beachten.

Unter der Annahme, dass deine Umsätze im Jahr 2020 die Marke von 22.000 € überschritten haben und du zu diesem Zeitpunkt als Kleinunternehmer registriert warst, hättest du ab Beginn des Jahres 2021 auf sämtlichen Ausgangsrechnungen die Umsatzsteuer berechnen müssen. Ebenso würden dann die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt und die Begleichung der Vorsteuer zu deinen Aufgaben gehören. Hast du das nicht gemacht, muss dies dringend nachgeholt werden. Andernfalls droht Ärger mit den Behörden und den will wohl niemand. Informiere dich weiter über die Umsatzsteuer, deren Senkung und was das für dich als Freelancer:in heißt.

Kann man eigentlich wieder zurückwechseln?

Tatsächlich ist es möglich, von der Regelbesteuerung zurück zum/zur Kleinunternehmer:in zu gelangen. Dies funktioniert beispielsweise dann, wenn der Vorjahresumsatz inklusive der ausgewiesenen Umsatzsteuer bei weniger als 22.000 € lag und zudem der erwartete Jahresumsatz des Folgejahres nicht mehr als 50.000 € betragen wird

Folglich handelt es sich bei der viel besagten Kleinunternehmerregelung entgegen der weit verbreiteten Ansicht nicht um ein ausschließliches Gründer:innenprivileg. Übrigens kann man mehrere Male zwischen den unterschiedlichen Besteuerungsformen hin- und herspringen, was eine gewisse Flexibilität hinsichtlich der eigenen Tätigkeit ermöglicht. Eine Ausnahme gibt es aber auch hier. Wer sich ursprünglich aktiv dafür entschieden hat, freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, ist an diese Entscheidung zumindest fünf Jahre lang gebunden.

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📌 Das Fazit zur Kleinunternehmerregelung

Es zeigt sich also, dass durchaus einige Aspekte in Betracht gezogen werden müssen, wenn es um das Thema der Kleinunternehmerregelung geht. Wer sich nach wie vor unsicher ist oder weitere Fragen hat, findet zahlreiche Zusatzinformationen auch im Internet. In besonders komplexen Angelegenheiten ist die Zuhilfenahme eines/einer Steuerberater:in empfehlenswert.

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Das Schreiben war schon immer eine große Leidenschaft von Tim Krupka. Seit mittlerweile drei Jahren versucht er diese Passion mittels Freelancing zu professionalisieren und freut sich dabei besonders auf neue, spannende Kontakte. Ob Kund:in oder Partner:in – frische Impulse sind ihm immer recht. Spezialisiert hat er sich vor allem auf Texte rund um Geld, Finanzen und Co.

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